Zwischenzeugnis

Das Wichtigste zum "Zwischenzeugnis"

  • wird bei Veränderungen innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, z.B. Arbeitgeberwechsel oder Versetzungen
  • Bei „berechtigtem Interesse“ besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
  • Ist ähnlich zum Arbeitszeugnis und kann einfach und qualifiziert sein

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis wird in der Regel während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Es wird oft genutzt, um einen Arbeitgeberwechsel vorzubereiten und die Bewerbungschancen zu verbessern. Arbeitnehmer sollten jedoch auch die Möglichkeit nutzen, ein Zwischenzeugnis (oder eine Zwischenbeurteilung) zu verlangen, wenn sie in eine andere Abteilung oder Position versetzt werden oder wenn sich ihr Vorgesetzter ändert. Denn es ist nicht garantiert, dass die bisherigen Leistungen auch im neuen Aufgabenbereich oder unter dem neuen Vorgesetzten anerkannt werden.

Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht zunächst, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag vereinbart wurde. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis, wenn er ein "berechtigtes Interesse" daran hat. Ein solches berechtigtes Interesse ergibt sich beispielsweise bei einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder einem Wechsel des Vorgesetzten. Auch eine drohende Kündigung, die Unterzeichnung eines später wirksam werdenden Aufhebungsvertrages, eine Betriebsübernahme oder -schließung können ein berechtigtes Interesse begründen, da der Arbeitnehmer sich frühzeitig um eine neue Stelle bemühen muss. Ein berechtigtes Interesse wird auch anerkannt, wenn der Arbeitnehmer langjährig im Unternehmen tätig ist und bisher keine Leistungsbeurteilung erhalten hat. Ebenso wird der Wunsch nach beruflicher Neuorientierung als berechtigtes Interesse angesehen. In der Praxis ist die Hürde für die Anerkennung eines berechtigten Interesses daher nicht unangemessen hoch.

Welchen Inhalt hat ein Zwischenzeugnis?

Das Zwischenzeugnis kann, wie ein normales Zeugnis als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden.

Ein einfaches Zeugnis enthält grundsätzlich die persönlichen Daten des Arbeitsnehmers sowie die Beschäftigungsdauer und Art der ausgeübten Tätigkeit. Eine Leistungsbeurteilung enthält ein einfaches Zeugnis in der Regel nicht. Dies kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nur kurze Zeit beim Arbeitgeber beschäftigt war, so dass dieser die Leistung nicht wirklich beurteilen kann.

Ein qualifiziertes Zeugnis kommt bei einer längeren Beschäftigungsdauer in Betracht. Hierbei beurteilt der Arbeitgeber die tätigkeitsbezogenen Leistungen des Arbeitnehmers, beispielsweise die Effektivität und Produktivität sowie die beruflichen Qualifikationen für die ausgeübte Tätigkeit. Darüber hinaus werden regelmäßig auch die persönlichen Leistungsmerkmale (Sozialverhalten) beurteilt, wie beispielsweise Motivation, Freundlichkeit oder Zuverlässigkeit. Es werden also sowohl Leistung, als auch Verhalten bewertet.

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