Praxisübernahme

Chancen und Risiken, Vorteile und finanzielle Verpflichtungen: Erfahren Sie, worauf bei einer Praxisübernahme zu achten ist und wie Ihnen Albus Legal in diesem komplexen Prozess zur Seite steht.

Hintergrund

Die Übernahme einer Praxis stellt für viele Erwerber einen bedeutenden Schritt in die berufliche und wirtschaftliche Selbständigkeit dar.

Dieser Schritt bedarf einer sorgfältigen Planung und Abwägung, da er den weiteren beruflichen Werdegang des Erwerbers maßgeblich beeinflusst und mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden ist.

Chancen und Risiken sollten abgewogen werden, und die Praxisübernahme sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht und erfahrene Steuerberater begleitet werden.

Bevor sich ein Erwerber für die Übernahme einer Praxis entscheidet, sollten auch andere Gestaltungsmöglichkeiten bedacht werden. So könnte auch die Neugründung einer Praxis, die Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis oder die Begründung eines Job-Sharing in Betracht kommen oder ein sinnvoller Zwischenschritt zur eigenen Praxis sein.

Vorteile einer Praxisübernahme

Die Praxisübernahme hat auch viele Vorteile. Die wichtigsten sind: Es gibt bereits einen etablierten Patientenstamm und einen funktionierenden Praxisbetrieb. Der Start in die Freiberuflichkeit wird damit bedeutend leichter. Diese Vorteile lässt sich der Praxisabgeber in der Regel gut bezahlen. Schließlich ist es auch sein Verdienst, dass die zu übergebende Praxis gut läuft und für Käufer attraktiv ist.

Die Bedeutung des Praxiskaufvertrages

Die meisten Praxen werden im Wege eines sogenannten „Asset Deals“ übertragen, das heißt, es werden die einzelnen Wirtschaftsgüter der Praxis an den Erwerber übertragen. Daher ist es erforderlich, genau zu vereinbaren welche Wirtschaftsgüter auf den Erwerber übergehen. Im Praxiskaufvertrag sollten spezifische Regelungen enthalten sein, die sowohl den Interessen des Praxisübernehmers als auch den Interessen des Praxisabgebers Rechnung tragen.

Daher empfehlen wir bei einer so wichtigen Angelegenheit nicht auf frei zugängliche Muster aus dem Internet oder Vorlagen aus der Schublade zu einem ähnlichen Fall zurückzugreifen, sondern Praxiskaufverträge durch einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht erstellen oder prüfen zu lassen. Somit können teure Fehlentscheidungen und Auseinandersetzungen nach der Praxisübernahme vermieden werden.

Praxisübernahme in 5 Schritten

Eine Praxisübergabe vollzieht sich in mehreren Schritten. Die wichtigsten fünf Schritte sind:

1. Prüfung der Voraussetzung für die Praxisnachfolge

Sobald die Entscheidung getroffen wurde, die Praxis zu verkaufen, sollte der Veräußerer die Voraussetzungen für die Praxisnachfolge schaffen. Dies beginnt damit, zu prüfen, ob alle Praxisverträge (Arbeitsverträge, Mietvertrag etc.) auf dem aktuellen Stand sind. Besonders relevant ist dieser Schritt bei der Teilveräußerung einer Gemeinschaftspraxis (Gesellschafterwechsel). In diesem Fall sollte genau geprüft werden, ob der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschaftspraxis noch aktuell und für die Zukunft tragfähig ist.

Hinweis: Mit dem „ALBUS LEGAL Quick Scan“ bieten wir eine kursorische rechtliche Überprüfung der Praxisverträge an

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2. Durchführung des vertragsärztlichen Nachbesetzungsverfahrens

Für die meisten Facharztrichtungen ist der Versorgungsbereich aufgrund einer bestehenden Überversorgung gesperrt. In diesen Fällen ist es notwendig, das reguläre vertragsärztliche Nachbesetzungsverfahren durchzuführen und den bestehenden Versorgungsauftrag zur Nachbesetzung auszuschreiben. Das Ausschreibungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Beim Verkauf einer Praxis an ein MVZ entfällt das Nachbesetzungsverfahren. Hier erfolgt die Übergabe dadurch, dass der abgebende Praxisinhaber seine Praxis in das MVZ einbringt, indem er zugunsten einer Anstellung im MVZ auf seinen eigenen Versorgungsauftrag verzichtet und diesen in das MVZ einbringt.
Allerdings muss sich der Praxisabgeber verpflichten, mindestens drei Jahre im MVZ tätig zu sein. Im Ergebnis entfällt hier zwar das formelle Nachbesetzungsverfahren, jedoch muss der abgebende Arzt noch drei Jahre in einem Anstellungsverhältnis arbeiten – für manche „freischaffende Künstler“ ein Kulturschock. Daher ist es bei dieser Variante sehr wichtig, neben den Inhalten des Praxiskaufvertrages genau die Inhalte des für mindestens drei Jahre geltenden Anstellungsvertrages zu regeln.

3. Wertermittlung der Praxis

Der Wert einer Praxis ist maßgeblich für die Bemessung des Praxiskaufpreises. Häufig gehen die Kaufpreiserwartungen von Praxisabgeber und Praxisübernehmer weit auseinander. Eine Vielzahl von Einzelheiten sind zu berücksichtigen. Neben dem Praxisgewinn der Vergangenheit sind beispielsweise die zukünftige Praxisentwicklung sowie notwendige Investitionen in das Praxisinventar wertbildende Faktoren. Ein Praxiswertgutachten durch die KV/KZV, Steuerberater oder professionelle Gutachter bietet eine objektivierbare Grundlage für die Kaufpreisbildung.

4. Erstellung des Praxiskaufvertrages und wesentliche Inhalte

Viel Wert sollte auf die Erstellung des Praxiskaufvertrages gelegt werden. Typischerweise enthält der Kaufvertrag Regelungen zum Kaufgegenstand, Kaufpreis sowie zur Haftungsabgrenzung. Des Weiteren finden sich Vollzugsbedingungen im Vertrag, die regeln, welche Bedingungen eintreten müssen, damit die Praxis auf den Erwerber übergeht. Typische Bedingungen sind die vertragsärztliche Genehmigung des Zulassungsausschusses der KV zur Nachbesetzung des Versorgungsauftrages des abgebenden Arztes durch den Praxisübernehmer und die Zahlung des Kaufpreises.

Vergessen wird in diesem Zusammenhang häufig eine Regelung zum Mietvertrag über die Praxisräumlichkeiten. Denn ohne gültigen Mietvertrag kann der Übernehmer die Praxis am bisherigen Standort nicht fortführen, was allerdings vertragsarztrechtliche Voraussetzung für eine Praxisnachfolge ist.

Ferner fehlen häufig Regelungen für die Zeit zwischen Unterzeichnung des Praxiskaufvertrages und Praxisübergabe. Hier ist entscheidend, dass dem Praxisübernehmer für wesentliche Entscheidungen, die nach der Unterzeichnung des Praxiskaufvertrages durch den Verkäufer getroffen werden, Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Auch muss geregelt werden, was passiert, wenn in dieser Zeit der Praxisabgeber oder Praxisübernehmer verstirbt. Die Erben des Praxisübernehmers werden in der Regel die Praxis nicht fortführen können.

Notwendig sind zudem gerade bei hohen Kaufpreisen Regelungen zur Kaufpreissicherung. Denkbar sind Konstellationen, dass der Praxisübernehmer den ausgeschriebenen Versorgungsauftrag aufgrund der Entscheidung des Zulassungsausschusses zwar nachbesetzen darf, dann aber den Kaufpreis nicht aufbringen kann. Wem gehört in diesem Fall nun die Praxis?

Bei der Gestaltung von Praxiskaufverträgen geht es um Details. Musterverträge von der Stange können die im Einzelfall notwendigen Inhalte nicht adäquat abbilden, weshalb bei der Vertragserstellung oder Vertragsprüfung die professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht dringend empfohlen wird.

5. Die Zeit bis zur Übernahme

Auch nach Abschluss des Praxiskaufvertrages und positiver Entscheidung über die Nachbesetzung des Versorgungsauftrages gibt es noch eine Menge zu tun. Zu nennen sind der Neuabschluss von Verträgen (beispielsweise Versicherungsverträge), Erstellen einer Praxishomepage, Praxisschild und Praxisstempel, Einrichtung der Telematikinfrastruktur etc.

Ferner stellt sich immer wieder die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, das Praxispersonal über den Praxisinhaberwechsel zu informieren. Häufig bietet es sich an, frühzeitig den potenziellen Nachfolger zu präsentieren, damit das Praxispersonal nicht verunsichert wird. Denn der Praxisübernehmer ist in der Regel darauf angewiesen, mit dem erfahrenen Personal die Praxis fortzuführen. Geheimniskrämerei ist nach unseren Erfahrungen immer kontraproduktiv. Im Zweifel könnten ergänzend vertragliche Regelungen getroffen werden, um das Personal zum Verbleib zu motivieren (z.B. durch einen Bonus).

Due Diligence Prüfung

Im Zusammenhang mit Praxisverkäufen fällt immer wieder das Wort „Due Diligence“. Was ist das überhaupt?

Als Due Diligence versteht man den Prozess, bei dem der Käufer sorgfältig die rechtlichen und finanziellen Unterlagen der zu übernehmenden Praxis prüft. Häufig werden professionelle Due Diligence Prüfungen bei umfangreichen Praxisübernahmen mit hohen Kaufpreisen durchgeführt. Die Due Diligence Prüfung soll die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken aus dem Praxiskauf für den Erwerber sichtbar machen. Daher ist der Veräußerer verpflichtet, umfassende Unterlagen dem Käufer vorzulegen. Dazu gehören insbesondere alle relevanten Praxisverträge, Honorarbescheide, rechtliche Genehmigungen, Jahresabschlüsse der letzten Jahre, etc.. Dafür wird seitens der Käufer in der Regel ein virtueller Datenraum zur Verfügung gestellt, in den die Unterlagen einzustellen sind. Auf diesen Datenraum haben dann die Interessenten/Käufer und deren Berater Zugriff. Im Rahmen des Due Diligence-Prozesses werden Praxisinterna bekannt gegeben. Daher ist hier Vorsicht geboten und Vorkehrungen zu treffen, für den Fall, dass der Verkauf scheitert.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • Vor Bereitstellung der Unterlagen sollte zwingend eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit den Interessenten bzw. dem Käufer abgeschlossen werden, der auf die bereitzustellenden Daten zugreifen darf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Dritte (beispielsweise Berater) in die Vertraulichkeit mit einbezogen werden. Vor Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung sollten keine Unterlagen bereitgestellt werden.
  • Unterlagen mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (beispielsweise Klarnamen der Mitarbeiter, Einsender etc.) sollten möglichst erst nach Abschluss des Kaufvertrages dem Käufer bekannt gegeben werden.
  • Ferner empfehlen wir, wesentliche Unterlagen erst Interessenten bereitzustellen, wenn diese ein sogenanntes nicht-bindendes Angebot („non-binding offer“) für den Praxiskauf abgegeben haben, das den Erwartungen des Verkäufers entspricht. Hintergrund ist, dass Interessenten, die von vornherein als Käufer nicht in Betracht kommen, weil sie nicht den gewünschten Kaufpreis bieten, keinen Einblick in Praxisunterlagen gewährt werden muss.

Eine Due Diligence Prüfung kommt in der Regel nur bei großen Praxisübernahmen vor und wird vor allem dann relevant, wenn auf Käuferseite im Hintergrund ein Finanzinvestor steht. Aufgrund des Umfangs der bereitzustellenden Unterlagen kann dieser Prozess sehr zeitintensiv sein und ist neben der täglichen Arbeit kaum zu bewältigen. Daher bieten wir unseren Mandanten auch im Rahmen der Due Diligence Prüfung tatkräftige Unterstützung an, die von der Aufbereitung und Prüfung der Unterlagen, der Verwaltung des Datenraums, Beantwortung der Fragen der Käuferseite und Erstellung der vertraglichen Unterlagen reicht. Bei Bedarf fertigen wir auch für Verkäufer einen Legal-Due Diligence-Bericht an, der als sogenannter „Vendor Due Diligence Report“ im Verkaufsprozess verwendet werden kann.

Begleitung der Praxisübernahme

Die Übernahme einer Praxis ist ein komplexer Prozess, der fundierte Kenntnisse des Medizinrechts, wirtschaftliche Expertise und strategisches Geschick erfordert.

Wir begleiten Sie

Unsere Kanzlei Albus Legal verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Medizinrechts und hat sich auf die rechtliche Begleitung von Praxisübernahmen spezialisiert. Mit unserer Expertise unterstützen wir sowohl Praxisabgeber als auch Praxisübernehmer bei der Gestaltung und Prüfung von Praxiskaufverträgen, der Durchführung von Due Diligence Prüfungen sowie der Sicherstellung einer reibungslosen Übergabe.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine maßgeschneiderte Beratung, die den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht wird.

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Sollten Sie eine Beratung zur Praxisübernahme wünschen oder Fragen zu spezifischen rechtlichen Fragestellungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg in die berufliche Selbstständigkeit zu begleiten und Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite zu stehen.

Unser Team von erfahrenen Fachanwälten für Medizinrecht freut sich auf Ihre Anfrage. Gemeinsam gestalten wir Ihren erfolgreichen Einstieg in die Praxisführung.

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