Chancen und Risiken, Vorteile und finanzielle Verpflichtungen: Erfahren Sie, worauf bei einer Praxisübernahme zu achten ist und wie Ihnen Albus Legal in diesem komplexen Prozess zur Seite steht.
Die Übernahme einer Arztpraxis ist ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich, um Risiken zu minimieren und die Chancen einer erfolgreichen Praxisführung zu maximieren.
Albus Legal unterstützt Praxisabgeber und -übernehmer bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und strategischen Fragen – von der Vertragsgestaltung über Zulassungsverfahren bis zur finanziellen Absicherung.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, worauf Sie bei einer Praxisübernahme achten sollten und wie unsere spezialisierten Fachanwälte Sie in diesem wichtigen Schritt begleiten können.
Die Übernahme einer Arztpraxis stellt für viele Erwerber einen bedeutenden Schritt in die berufliche und wirtschaftliche Selbständigkeit dar.
Dieser Schritt bedarf einer sorgfältigen Planung und Abwägung, da er den weiteren beruflichen Werdegang des Erwerbers maßgeblich beeinflusst und mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden ist.
Chancen und Risiken sollten abgewogen werden, und die Praxisübernahme sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht und erfahrene Steuerberater begleitet werden.
Bei der Übernahme einer Arztpraxis ist es wichtig, alle relevanten Faktoren wie die Zulassung und die spezifischen Anforderungen des Praxisinhabers zu berücksichtigen, um später keine unerwarteten Schwierigkeiten zu erleben. Darüber hinaus spielt der Zulassungsausschuss bei der Praxisübernahme eine entscheidende Rolle, da er über die Genehmigung der Nachbesetzung entscheidet. Daher sollte bereits frühzeitig Kontakt mit dem Zulassungsausschuss aufgenommen werden, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bei der Praxisübernahme sind beispielsweise die KV-Zulassung/der Vertragsarztsitz sowie der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht zu berücksichtigen.
Bevor sich ein Erwerber für die Übernahme einer bestehenden Praxis entscheidet, sollten auch andere Gestaltungsmöglichkeiten bedacht werden. So könnte auch die Neugründung einer Arztpraxis, die Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis oder die Begründung eines Job-Sharing in Betracht kommen oder ein sinnvoller Zwischenschritt zur eigenen Praxis sein.
Die Praxisübernahme hat auch viele Vorteile. Die wichtigsten sind: Es gibt bereits einen etablierten Patientenstamm und einen funktionierenden Praxisbetrieb. Der Start in die Freiberuflichkeit wird damit bedeutend leichter. Diese Vorteile lässt sich der Praxisabgeber in der Regel gut bezahlen. Schließlich ist es auch sein Verdienst, dass die zu übergebende Praxis gut läuft und für Käufer attraktiv ist.
Zusätzlich kann eine Vereinigung mit einer bestehenden Praxis oder einer ärztlichen Kooperation eine attraktive Alternative zur klassischen Übernahme sein. Solche Zusammenschlüsse bieten oft wirtschaftliche Vorteile und erleichtern die Integration in das bestehende Versorgungssystem.
Eine Vereinigung von Praxen, kann neue Chancen für Praxisinhaber und Patienten schaffen.
Die meisten Praxen werden im Wege eines sogenannten „Asset Deals“ übertragen, das heißt, es werden die einzelnen Wirtschaftsgüter der Praxis an den Erwerber übertragen. Daher ist es erforderlich, genau zu vereinbaren welche Wirtschaftsgüter auf den Erwerber übergehen. Im Praxiskaufvertrag sollten spezifische Regelungen enthalten sein, die sowohl den Interessen des Praxisübernehmers als auch den Interessen des Praxisabgebers Rechnung tragen.
Daher empfehlen wir bei einer so wichtigen Angelegenheit nicht auf frei zugängliche Muster aus dem Internet oder Vorlagen aus der Schublade zu einem ähnlichen Fall zurückzugreifen, sondern Praxiskaufverträge durch einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht erstellen oder prüfen zu lassen. Somit können teure Fehlentscheidungen und Auseinandersetzungen nach der Praxisübernahme vermieden werden.
Neben den für jeden Unternehmenskauf typischen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen weist der Praxiskauf in aller Regel durch Verfahren vor dem Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung Besonderheiten auf.
Eine Praxisübergabe vollzieht sich in mehreren Schritten. Die wichtigsten fünf Schritte sind:
Sobald die Entscheidung getroffen wurde, die Praxis zu verkaufen, sollte der Veräußerer die Voraussetzungen für die Praxisnachfolge schaffen. Dies beginnt damit, zu prüfen, ob alle Praxisverträge (Arbeitsverträge, Mietvertrag etc.) auf dem aktuellen Stand sind. Besonders relevant ist dieser Schritt bei der Teilveräußerung einer Gemeinschaftspraxis (Gesellschafterwechsel). In diesem Fall sollte genau geprüft werden, ob der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschaftspraxis noch aktuell und für die Zukunft tragfähig ist.
Im Rahmen einer Praxisübernahme ist neben dem Übergang von Räumlichkeiten und Inventar auch die Frage von großer Bedeutung, wie mit den Mitarbeitern umgegangen wird und ob eine Kündigung droht. Von entscheidender Relevanz ist in diesem Zusammenhang die Prüfung, ob ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB vorliegt, der die Übernahme des Personals sicherstellt.
Hinweis: Mit dem „ALBUS LEGAL Quick Scan“ bieten wir eine kursorische rechtliche Überprüfung der Verträge an
mehr erfahrenFür die meisten Facharztrichtungen ist der Versorgungsbereich aufgrund einer bestehenden Überversorgung gesperrt. In diesen Fällen ist es notwendig, das reguläre vertragsärztliche Nachbesetzungsverfahren durchzuführen und den bestehenden Versorgungsauftrag zur Nachbesetzung auszuschreiben. Das Ausschreibungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Beim Verkauf einer Praxis an ein MVZ entfällt das Nachbesetzungsverfahren. Hier erfolgt die Übergabe
dadurch, dass der abgebende Praxisinhaber seine bestehende Praxis in das MVZ einbringt, indem er zugunsten einer
Anstellung im MVZ auf seinen eigenen Versorgungsauftrag verzichtet und diesen in das MVZ einbringt.
Allerdings muss sich der Praxisabgeber verpflichten, mindestens drei Jahre im MVZ tätig zu sein. Im Ergebnis
entfällt hier zwar das formelle Nachbesetzungsverfahren, jedoch muss der abgebende Arzt noch drei Jahre in einem
Anstellungsverhältnis arbeiten – für manche „freischaffende Künstler“ ein Kulturschock. Daher ist es bei dieser
Variante sehr wichtig, neben den Inhalten des Praxiskaufvertrages genau die Inhalte des für mindestens drei
Jahre geltenden Anstellungsvertrages zu regeln.
Der Wert einer Praxis ist maßgeblich für die Bemessung des Praxiskaufpreises. Häufig gehen die Kaufpreiserwartungen von Praxisabgeber und Praxisübernehmer weit auseinander. Eine Vielzahl von Einzelheiten sind zu berücksichtigen. Neben dem Praxisgewinn der Vergangenheit sind beispielsweise die zukünftige Praxisentwicklung sowie notwendige Investitionen in das Praxisinventar wertbildende Faktoren. Ein Praxiswertgutachten durch die KV/KZV, Steuerberater oder professionelle Gutachter bietet eine objektivierbare Grundlage für die Kaufpreisbildung.
Viel Wert sollte auf die Erstellung des Praxiskaufvertrages gelegt werden. Typischerweise enthält der Kaufvertrag Regelungen zum Kaufgegenstand, Kaufpreis sowie zur Haftungsabgrenzung. Des Weiteren finden sich Vollzugsbedingungen im Vertrag, die regeln, welche Bedingungen eintreten müssen, damit die bestehende Praxis auf den Nachfolger übergeht. Typische Bedingungen sind die vertragsärztliche Genehmigung des Zulassungsausschusses der KV zur Nachbesetzung des Versorgungsauftrages des abgebenden Arztes durch den Praxisübernehmer und die Zahlung des Kaufpreises.
Vergessen wird in diesem Zusammenhang häufig eine Regelung zum Mietvertrag über die Praxisräumlichkeiten. Denn ohne gültigen Mietvertrag kann der Übernehmer die Praxis am bisherigen Standort nicht fortführen, was allerdings vertragsarztrechtliche Voraussetzung für eine Praxisnachfolge ist.
Ferner fehlen häufig Regelungen für die Zeit zwischen Unterzeichnung des Praxiskaufvertrages und Praxisübergabe. Hier ist entscheidend, dass dem Praxisübernehmer für wesentliche Entscheidungen, die nach der Unterzeichnung des Praxiskaufvertrages durch den Verkäufer getroffen werden, Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Auch muss geregelt werden, was passiert, wenn in dieser Zeit der Praxisabgeber oder Praxisübernehmer verstirbt. Die Erben des Praxisübernehmers werden in der Regel die Praxis nicht fortführen können.
Notwendig sind zudem gerade bei hohen Kaufpreisen Regelungen zur Kaufpreissicherung. Denkbar sind Konstellationen, dass der Praxisübernehmer den ausgeschriebenen Versorgungsauftrag aufgrund der Entscheidung des Zulassungsausschusses zwar nachbesetzen darf, dann aber den Kaufpreis nicht aufbringen kann. Wem gehört in diesem Fall nun die Praxis?
Bei der Gestaltung von Praxiskaufverträgen geht es um Details. Musterverträge von der Stange können die im Einzelfall notwendigen Inhalte nicht adäquat abbilden, weshalb bei der Vertragserstellung oder Vertragsprüfung die professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht dringend empfohlen wird.
Auch nach Abschluss des Praxiskaufvertrages und positiver Entscheidung über die Nachbesetzung des Versorgungsauftrages gibt es noch eine Menge zu tun. Zu nennen sind der Neuabschluss von Verträgen (beispielsweise Versicherungsverträge), Erstellen einer Praxishomepage, Praxisschild und Praxisstempel, Einrichtung der Telematikinfrastruktur etc.
Ferner stellt sich immer wieder die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, das Praxispersonal über den Praxisinhaberwechsel zu informieren. Häufig bietet es sich an, frühzeitig den potenziellen Nachfolger zu präsentieren, damit das Praxispersonal nicht verunsichert wird. Denn der Praxisübernehmer ist in der Regel darauf angewiesen, mit dem erfahrenen Personal die Praxis fortzuführen. Die Informationen über den bisherigen Patientenstamm und die ärztlichen Prozesse müssen klar kommuniziert werden, damit der Übergang reibungslos funktioniert. Geheimniskrämerei ist nach unseren Erfahrungen immer kontraproduktiv. Im Zweifel könnten ergänzend vertragliche Regelungen getroffen werden, um das Personal zum Verbleib zu motivieren (z.B. durch einen Bonus).
Im Zusammenhang mit Praxisverkäufen fällt immer wieder das Wort „Due Diligence“. Was ist das überhaupt?
Als Due Diligence versteht man den Prozess, bei dem der Käufer sorgfältig die rechtlichen und finanziellen Unterlagen der zu übernehmenden Praxis prüft. Häufig werden professionelle Due Diligence Prüfungen bei umfangreichen Praxisübernahmen mit hohen Kaufpreisen durchgeführt. Die Due Diligence Prüfung soll die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken aus dem Praxiskauf für den Erwerber sichtbar machen. Daher ist der Veräußerer verpflichtet, umfassende Unterlagen dem Käufer vorzulegen. Dazu gehören insbesondere alle relevanten Praxisverträge, Honorarbescheide, rechtliche Genehmigungen, Jahresabschlüsse der letzten Jahre, etc.. Dafür wird seitens der Käufer in der Regel ein virtueller Datenraum zur Verfügung gestellt, in den die Unterlagen einzustellen sind. Auf diesen Datenraum haben dann die Interessenten/Käufer und deren Berater Zugriff. Im Rahmen des Due Diligence-Prozesses werden viele interne Informationen der Praxisinhaber bekannt gegeben. Daher ist hier Vorsicht geboten und Vorkehrungen zu treffen, für den Fall, dass der Verkauf scheitert.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Eine Due Diligence Prüfung kommt in der Regel nur bei großen Praxisübernahmen vor und wird vor allem dann relevant, wenn auf Käuferseite im Hintergrund ein Finanzinvestor steht. Aufgrund des Umfangs der bereitzustellenden Unterlagen kann dieser Prozess sehr zeitintensiv sein und ist neben der täglichen Arbeit kaum zu bewältigen. Daher bieten wir unseren Mandanten auch im Rahmen der Due Diligence Prüfung tatkräftige Unterstützung an, die von der Aufbereitung und Prüfung der Unterlagen, der Verwaltung des Datenraums, Beantwortung der Fragen der Käuferseite und Erstellung der vertraglichen Unterlagen reicht. Zusätzlich spielt die mögliche Vereinigung mit anderen Ärzten oder der Zusammenschluss mehrerer Praxen eine zunehmend wichtige Rolle. Bestehende Arbeitsverträge müssen sorgfältig geprüft und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, um eine reibungslose Übernahme der Patienten zu gewährleisten. Eine der entscheidenden Instanzen im Übernahmeprozess ist der Zulassungsausschuss, der über die Nachbesetzung der Praxis entscheidet und sicherstellt, dass die Versorgung der Patienten weiterhin gewährleistet bleibt. Bei Bedarf fertigen wir auch für Verkäufer einen Legal-Due Diligence-Bericht an, der als sogenannter „Vendor Due Diligence Report“ im Verkaufsprozess verwendet werden kann.
Die Übernahme einer Praxis ist ein komplexer Prozess, der fundierte Kenntnisse des Medizinrechts, wirtschaftliche Expertise und strategisches Geschick erfordert.
Verschiedene Aspekte wie vertragliche Gestaltung und Fragen rund um Zulassung bzw. Niederlassung müssen dabei berücksichtigt werden.
Unsere Kanzlei Albus Legal verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Medizinrechts und hat sich auf die rechtliche Begleitung von Praxisübernahmen spezialisiert. Mit unserer Expertise unterstützen wir sowohl Praxisabgeber als auch Praxisübernehmer bei der Gestaltung und Prüfung von Praxiskaufverträgen, der Durchführung von Due Diligence Prüfungen sowie der Sicherstellung einer reibungslosen Übergabe. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte, wie etwa die Zulassung und die Anpassung von Arbeitsverträgen, um eine nahtlose Fortführung des Praxisbetriebs zu gewährleisten.
Zudem klären wir über die Pflichten auf, die mit der Übernahme verbunden sind, insbesondere in Bezug auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Falls eine Kündigung einzelner Verträge notwendig wird, ist es wichtig, dass diese schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfolgt.
Ein weiterer zentraler Punkt ist der bestehende Patientenstamm. Für eine erfolgreiche Übergabe sollte sichergestellt werden, dass die Patienten frühzeitig über den Wechsel informiert werden und eine vertrauensvolle Betreuung weiterhin gewährleistet ist. Wir legen besonderen Wert auf eine maßgeschneiderte Beratung, die den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht wird. Insbesondere die Belange der Patienten und deren kontinuierliche Versorgung sind uns wichtig.
Sollten Sie eine Praxisübernahme Beratung wünschen oder Fragen zu spezifischen rechtlichen Fragestellungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ob es um Niederlassung, Praxisgründung oder ärztlichen Zusammenschluss geht - wir unterstützen Sie umfassend.
Eine Praxisübernahme Beratung ist essenziell, um die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Aspekte einer Praxisübernahme optimal zu gestalten. Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der ersten Analyse bis zum erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags. Mit einer professionellen Praxisübernahme Beratung lassen sich potenzielle Risiken minimieren und die besten strategischen Entscheidungen für Ihre Zukunft treffen.
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg in die berufliche Selbstständigkeit zu begleiten und Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite zu stehen. Bei Fragen zur Praxisgründung und zur Neugründung einer Arztpraxis sind wir ebenfalls Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Unser Team von erfahrenen Fachanwälten für Medizinrecht freut sich auf Ihre Anfrage. Gemeinsam gestalten wir Ihren erfolgreichen Einstieg in die Praxisführung.
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