Ein Arbeitszeugnis wird vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgestellt und enthält Informationen über die Dauer und Art der Beschäftigung. Es dient hauptsächlich als wichtiges Dokument für Bewerbungen um neue Arbeitsverhältnisse, da es insbesondere eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beinhaltet. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich, ob sie ein gesetzliches Recht auf ein Arbeitszeugnis haben. Tatsächlich haben sie in den meisten Fällen das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufordern, das zumindest Angaben über ihre Tätigkeit sowie Informationen über ihre Leistungen enthält. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Formulierung im Arbeitszeugnis, die von den Arbeitgebenden oft genutzt wird, um dem Leser zwischen den Zeilen Informationen über die Qualitäten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu vermitteln.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen einzuhalten. Um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitszeugnis keine versteckten negativen Aussagen über Ihre Qualifikationen oder hinsichtlich ihres Verhaltens enthält, empfehlen wir Ihnen, unser Expertenteam für Arbeitsrecht in Göttingen für eine Ersteinschätzung zu kontaktieren. Das Arbeitszeugnis muss schriftlich verfasst sein und darf nicht gefaltet werden. Es sollte zumindest Informationen zur Dauer und Art der Tätigkeit (einfaches Arbeitszeugnis) enthalten, wobei Arbeitnehmende auch Details zur Leistung und zum Verhalten anfordern können (qualifiziertes Arbeitszeugnis). Die Formulierungen im Arbeitszeugnis müssen klar und verständlich sein, ohne versteckte „Codes“. Zudem sollte das Arbeitszeugnis frei von Grammatik- oder Rechtschreibfehlern sein. Darüber hinaus ist inhaltlich die Wahrheitspflicht hinsichtlich der Zeugnisangaben, sowie der Grundsatz der wohlwollenden Zeugniserteilung zu beachten.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt üblicherweise dieser Struktur: Überschrift, Einleitung: Kurze Vorstellung des Unternehmens, Angaben zur Person, Zeitraum der Beschäftigung, Position, beruflicher Werdegang, Beschreibung der Aufgaben, Bewertung der Leistung, Bewertung der Sozialkompetenz/Verhalten, Schlussformel im Arbeitszeugnis: Dankesworte und Zukunftswünsche, Unterschrift und Ausstellungsdatum.
Im Gegensatz zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis enthält das einfache Arbeitszeugnis lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen. Hierzu gehören Angaben zum Unternehmen und zur Person selbst, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Berufsbezeichnung. Fordert ein Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, so muss dieses einige weitere Aspekte beinhalten. Dazu zählen unter anderem Angaben über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. In Deutschland haben Arbeitnehmende per Gesetz ein Wahlrecht dahingehend, ob sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt bekommen möchten.
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