Befristung des Arbeitsvertrages
Das Wichtigste zur "Befristung"
- Arbeitsverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf
- Die Befristung muss schriftlich im Vertrag festgehalten sein
Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Wenn Sie einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, endet Ihr Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Diese Art der Befristung wird als Zeitbefristung bezeichnet, da der Vertrag zu einem bestimmten Datum oder Zeitpunkt endet. Man spricht auch von einem kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag.
Muss die Schriftform eingehalten werden?
Ja, die Schriftform muss eingehalten werden, denn ohne Beachtung der Schriftform ist die Befristung unwirksam, § 14 Abs. 4 TzBfG. Schriftform heißt dabei, dass der Vertragsinhalt in einer Urkunde, d.h. auf einem Blatt Papier festgehalten wird und beide Vertragsparteien ihre Unterschrift unter den Vertragstext setzen, § 126 Abs. 1 und 2 BGB. Es muss allerdings nur die Befristung selbst schriftlich vereinbart werden.
Was ist die Höchstdauer bei einer Befristung?
Diese Frage ist verhältnismäßig komplex. Bei einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG beträgt die Höchstdauer zwei Jahre. Bei einer Sachgrundbefristung oder einer Befristung welche sich auf andere Gesetze, wie beispielsweise das WissZeitVG stützt, gelten andere Maßstäbe. Hier bedarf es einer detaillierten Prüfung im konkreten Einzelfall. Dies gilt insbesondere dann an, wenn das befristete Arbeitsverhältnis häufig verlängert wurde.
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