Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in der Regel im Rahmen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird. In einem Abwicklungsvertrag werden die Modalitäten der Abwicklung eines bereits gekündigten Arbeitsverhältnisses geregelt, wie zum Beispiel die Höhe einer Abfindung, die Freistellung von der Arbeit, das Zeugnis oder eventuelle Wettbewerbsverbote. Durch den Abschluss eines Abwicklungsvertrags können beide Parteien eine einvernehmliche und rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreichen.
Es wird oft behauptet, dass durch einen Abwicklungsvertrag keine Sperrfrist beim Arbeitsamt droht. Doch dies ist häufig unzutreffend. Auch bei einem Abwicklungsvertrag können Sperrzeiten eintreten, insbesondere wenn Sie die Kündigung selbst verursacht haben. Auch die in Abwicklungsverträgen häufig zu findende Klageverzichtsklausel kann unter Umständen dazu führen, dass eine gerichtliche Überprüfung der ausgesprochenen Kündigung nicht mehr möglich ist.
Ja, denn in einem Abwicklungsvertrag wird festgehalten, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollzogen wird. Der Aufhebungsvertrag hält wiederum fest, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst, wird. Maßgeblicher Unterschied ist mithin der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Einstellungen zum Datenschutz:
Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing-Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Diese Einwilligung ist freiwillig, sie stellt keine Bedingung für die Nutzung dieser Website dar und kann jederzeit widerrufen werden, indem Sie in unserer Datenschutzerklärung die entsprechenden Dienste deaktivieren.
Durch Klicken auf "Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies (von albus.legal und Dritten) zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.
Weitere Informationen: Datenschutzerklärung | Impressum
Datenschutz-Einstellungen
Mit diesem Tool können Sie die Cookies, Analyse-Tools und externen Medien aktivieren und deaktivieren.
Datenschutz ImpressumEssentielle Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind.
Diese Cookies ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um deren Leistung zu messen und zu verbessern. Sie werden auch verwendet, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die Ihren Interessen entspricht. Wenn Sie eine andere Website besuchen, wird das Cookie Ihres Browsers erkannt und Ihnen anhand der in diesem Cookie gespeicherten Informationen ausgewählte Anzeigen angezeigt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO).
Mit diesen Cookies können Sie die Nutzung externer Medien (z. B. YouTube, Google Maps, Vimeo etc.) auf der Website steuern. Externe Medien können Cookies von Drittanbietern im Browser speichern.