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Abwicklungsvertrag

Das Wichtigste zum „Abwicklungsvertrag"

  • Regelung der Abwicklung eines gekündigten Arbeitsverhältnisses
  • Vereinbarung über Abfindung, Freistellung, Zeugnis
  • Mögliche Nachteile wie Sperrzeiten oder Klageverzicht
  • Unterschied zum Aufhebungsvertrag: Zeitpunkt des Vertrags
  • Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie darüber informieren, wie ein Abwicklungsvertrag Ihre Rechte beeinflusst und ob er in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in der Regel im Rahmen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird. In einem Abwicklungsvertrag werden die Modalitäten der Abwicklung eines bereits gekündigten Arbeitsverhältnisses geregelt, wie zum Beispiel die Höhe einer Abfindung, die Freistellung von der Arbeit, das Zeugnis oder eventuelle Wettbewerbsverbote. Durch den Abschluss eines Abwicklungsvertrags können beide Parteien eine einvernehmliche und rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreichen.

Gibt es Nachteile beim Abschluss eines Abwicklungsvertrages?

Es wird oft behauptet, dass durch einen Abwicklungsvertrag keine Sperrfrist beim Arbeitsamt droht. Doch dies ist häufig unzutreffend. Auch bei einem Abwicklungsvertrag können Sperrzeiten eintreten, insbesondere wenn Sie die Kündigung selbst verursacht haben. Auch die in Abwicklungsverträgen häufig zu findende Klageverzichtsklausel kann unter Umständen dazu führen, dass eine gerichtliche Überprüfung der ausgesprochenen Kündigung nicht mehr möglich ist.

Gibt es einen Unterschied zum Aufhebungsvertrag?

Ja, denn in einem Abwicklungsvertrag wird festgehalten, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollzogen wird. Der Aufhebungsvertrag hält wiederum fest, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst, wird. Maßgeblicher Unterschied ist mithin der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


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