Urlaub

Das Wichtigste zum „Urlaub"

  • Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubgesetz geregelt.
  • Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Tage im Kalenderjahr.
  • Der Arbeitgeber kann den Urlaub nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.
  • Urlaubsanspruch entsteht auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten.

Im Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich das Prinzip „ohne Arbeit, kein Lohn“. Eine Ausnahme hiervon bildet die Urlaubsgewährung. Urlaub bedeutet, dass der Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeit freigestellt wird, während er weiterhin Anspruch auf sein Entgelt hat. Sinn und Zweck der Urlaubsgewährung ist die Erholung des Arbeitnehmers. Voraussetzung für die Gewährung von Urlaub ist daher, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Einem Arbeitnehmer, der beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig ist, kann daher kein Urlaub gewährt werden.

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Ein Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf mindestens 20 freie Tage. In der überwiegenden Zahl der Fälle gewähren Arbeitgeber allerdings weitere Urlaubstage.

Darf der Arbeitgeber meinen Urlaub verweigern?

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Daher kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht ohne weiteres verweigern oder aber zum Urlaub zwingen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub am Stück nehmen oder die Tage lieber aufteilen möchte. Der Urlaub darf seitens des Arbeitgebers nur verweigert werden, wenn es dringende betriebliche Belange gibt oder wenn beispielsweise zu viele Kollegen für denselben Zeitraum Urlaub beantragt haben.

Darf ich während meines Urlaubes woanders arbeiten?

Zweck des Urlaubes ist die Erholung des Arbeitnehmers. Eine Nebentätigkeit, um zusätzlich Geld zu verdienen ist daher nur sehr eingeschränkt möglich. Es empfiehlt sich hier vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Was passiert, bei Krankheit während des Urlaubs?

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubes krank und infolgedessen arbeitsunfähig, wird, regelt das Bundesurlaubsgesetz, dass diese Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer diese Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt (nochmals) in Anspruch nehmen kann. Voraussetzung ist in der Regel jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

Wann verfällt der Urlaub?

Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) verfällt der Urlaub grundsätzlich, wenn er bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres nicht genommen wird. Allerdings gilt diese Regelung mittlerweile nur noch eingeschränkt. In der Praxis kann der (Mindest-) Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern nur unter sehr strengen Voraussetzungen verfallen, nämlich wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum 31. März des Folgejahres vollständig genommen werden muss, da er sonst mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt. Arbeitnehmer im Mutterschutz oder in Elternzeit sind vom Urlaubsverfall ausgenommen und können den Urlaub nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nachholen. Auch im Falle von Langzeiterkrankungen gelten besondere Regelungen. Informieren Sie sich jetzt darüber, wie Sie sich vor Urlaubsverfall schützen können und welche präventiven Maßnahmen Sie ergreifen sollten. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht in Göttingen beraten Sie ausführlich zu diesem Thema. Sprechen Sie uns gerne an!

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