Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen stellt. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln.
Als spezialisierte Kanzlei mit fundierter Expertise im Arbeitsrecht stehen wir Arbeitgebern zur Seite, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und nachhaltige Lösungen zu finden. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – von der Vertragsgestaltung bis zur Vertretung vor Gericht.
Unsere Kanzlei legt besonderen Wert auf eine individuelle und lösungsorientierte Beratung, die sich an den spezifischen Bedürfnissen Ihres Unternehmens orientiert. Wir sind Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Arbeitsrechts und freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Ganz gleich, ob es um Fragen zum Thema Arbeitsrecht für Arbeitgeber geht oder um andere Themen: Als Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Göttingen bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung.
- Erstellung und Prüfung individueller Arbeitsverträge
- Gestaltung von Befristungen, Teilzeit- und Homeoffice-Regelungen
- Anpassung an aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen
- Entwicklung von Musterverträgen für unterschiedliche Beschäftigungsgruppen
- Beratung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen
- Prüfung von Kündigungsgründen und -fristen
- Vermeidung von Kündigungsschutzklagen durch rechtssichere Gestaltung
- Verhandlungen mit Arbeitnehmern und Betriebsrat
- Beratung im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Unterstützung bei Interessenausgleich und Sozialplänen
- Begleitung in Einigungsstellenverfahren
- Gestaltung von Vergütungs- und Bonusmodellen
- Beratung zu variablen Vergütungselementen und Zielvereinbarungen
- Rechtssichere Umsetzung von Arbeitszeitregelungen (Schicht, Teilzeit, Überstunden)
- Compliance im Umgang mit Mindestlohn- und Tarifregelungen
- Juristische Begleitung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
- Planung und Umsetzung von Personalabbau
- Gestaltung von Transfer- und Sozialplänen
- Beratung zur Outsourcing- und Betriebsübergangsproblematik (§ 613a BGB)
- Vertretung vor Arbeitsgerichten bundesweit
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (z. B. Abfindung, Vergütung, Urlaub)
- Entwicklung von Strategien zur Streitvermeidung
- Mediation und außergerichtliche Einigungen
- Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Strukturen im Unternehmen
- Beratung zu Antidiskriminierung (AGG), Whistleblowing und Datenschutz
- Erstellung von Richtlinien (z. B. Social Media, Verhalten am Arbeitsplatz, Gleichbehandlung)
- Schulungen für Führungskräfte und HR-Abteilungen
- Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP, VSOP, Bonuspläne)
- Steuerlich und rechtlich optimierte Incentive-Modelle
- Beratung zu Halte- und Motivationsinstrumenten für Schlüsselkräfte
- Vermeidung von Risiken bei variabler Vergütung
Die wichtigsten
Begriffe im Arbeitsrecht
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