Zwischenzeugnis
Das Wichtigste zum "Zwischenzeugnis"
- wird bei Veränderungen innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, z.B. Arbeitgeberwechsel oder Versetzungen
- Bei „berechtigtem Interesse“ besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
- Ist ähnlich zum Arbeitszeugnis und kann einfach und qualifiziert sein
Das Zwischenzeugnis kann, wie ein normales Zeugnis als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden.
Ein einfaches Zeugnis enthält grundsätzlich die persönlichen Daten des Arbeitsnehmers sowie die Beschäftigungsdauer und Art der ausgeübten Tätigkeit. Eine Leistungsbeurteilung enthält ein einfaches Zeugnis in der Regel nicht. Dies kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nur kurze Zeit beim Arbeitgeber beschäftigt war, so dass dieser die Leistung nicht wirklich beurteilen kann.
Ein qualifiziertes Zeugnis kommt bei einer längeren Beschäftigungsdauer in Betracht. Hierbei beurteilt der Arbeitgeber die tätigkeitsbezogenen Leistungen des Arbeitnehmers, beispielsweise die Effektivität und Produktivität sowie die beruflichen Qualifikationen für die ausgeübte Tätigkeit. Darüber hinaus werden regelmäßig auch die persönlichen Leistungsmerkmale (Sozialverhalten) beurteilt, wie beispielsweise Motivation, Freundlichkeit oder Zuverlässigkeit. Es werden also sowohl Leistung, als auch Verhalten bewertet.