Praxisübernahme in 5 Schritten
Die Übernahme einer Arztpraxis vollzieht sich typischerweise in mehreren klaren Prozessschritten. Jede Phase bringt eigene rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen mit sich. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, Risiken zu minimieren und den Übergang reibungslos zu gestalten.
Nachfolgend finden Sie die fünf zentralen Schritte einer Praxisübernahme – inklusive der wichtigsten Besonderheiten und Fallstricke, die sich aus dem Originaltext ergeben.
Bevor die Praxis übergeben werden kann, sollten Praxisabgeber und Praxisübernehmer die grundlegenden Voraussetzungen sorgfältig prüfen:
- Aktualität aller Praxisverträge: Arbeitsverträge, Mietvertrag, Kooperationsverträge etc. sollten auf dem aktuellen Stand sein.
- Besonderheit Gemeinschaftspraxis (Gesellschafterwechsel): Der Gesellschaftsvertrag muss geprüft werden – insbesondere bei Teilveräußerungen.
- Prüfung eines möglichen Betriebsübergangs (§ 613a BGB): Dies entscheidet über die Übernahme des Personals und die Frage, ob Kündigungen möglich oder ausgeschlossen sind.
- Weitere Gestaltungsalternativen prüfen: Vor einer Übernahme können auch Neugründung, Einstieg in eine BAG oder Job-Sharing infrage kommen.
In vielen Fachgebieten ist der Planungsbereich gesperrt, sodass ein reguläres Nachbesetzungsverfahren zwingend erforderlich ist. Dieses wird durch den Zulassungsausschuss ausgeschrieben und nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch.
Besonderheit beim Verkauf an ein MVZ:
- Kein Nachbesetzungsverfahren erforderlich.
- Der Praxisabgeber bringt seinen Sitz durch Verzicht in das MVZ ein.
- Verpflichtende Weiterarbeit im MVZ für mindestens drei Jahre.
- Der Anstellungsvertrag muss sorgfältig geregelt werden.
Der Zulassungsausschuss ist hierbei eine der wichtigsten Instanzen – seine Fristen und Entscheidungsprozesse bestimmen maßgeblich den Zeitplan.
Der Praxiswert bildet die Grundlage für den Kaufpreis.
Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:
- frühere Gewinne und aktuelle wirtschaftliche Lage
- zukünftige Praxisaussichten
- notwendige Investitionen
- Substanz- und ideelle Werte (Patientenstamm, Standort etc.)
Mögliche Gutachter:
- KV/KZV
- Steuerberater
- externe professionelle Gutachter
Ein objektivierbares Gutachten erleichtert faire Verhandlungen und beugt Streitigkeiten vor.
Der Praxiskaufvertrag ist das zentrale Dokument jeder Übertragung. Bei einer Praxisübernahme erfolgt diese überwiegend als Asset Deal.
Wesentliche Punkte:
- Kaufgegenstand: Welche Wirtschaftsgüter konkret übergehen
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Haftungsabgrenzung zwischen Abgeber und Übernehmer
- Vollzugsbedingungen, z. B.:
- Genehmigung des Zulassungsausschusses
- Zahlung des Kaufpreises
- Mietvertrag: Häufig übersehen – ohne gültigen Mietvertrag ist eine Nachfolge nicht möglich
- Regelungen für die Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe
- Entscheidungsbefugnisse
- Handhabung im Todesfall einer Partei
- Kaufpreissicherung, etwa wenn Übernehmer zwar die Nachbesetzung erhält, aber die Finanzierung nicht sicherstellen kann
Auch nach Kaufvertrag und Nachbesetzungsentscheidung besteht erheblicher organisatorischer Aufwand.
Zu erledigen sind unter anderem:
- Neuabschluss wichtiger Verträge (Versicherungen etc.)
- Aufbau der Praxisorganisation (Homepage, Praxisschild, Stempel, Telematikinfrastruktur)
- Abstimmung mit dem Personal
- Häufig sinnvoll: frühzeitige Vorstellung des Übernehmers
- Ziel: Sicherheit für Mitarbeitende, Motivation zum Verbleib
- Übergang interner Informationen und Prozesse
- Bei Bedarf: Anreize für den Verbleib des Teams (z. B. Bonus)
Ein transparenter Umgang fördert Vertrauen und erleichtert die spätere Zusammenarbeit deutlich.