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Nachbesetzung bei der Praxisübernahme

Das vertragsärztliche Nachbesetzungsverfahren ist für viele Praxisübernahmen ein zentraler Schritt – insbesondere in gesperrten Planungsbereichen. Es entscheidet darüber, ob der bestehende Versorgungsauftrag auf den Praxisübernehmer übergehen kann. Das Verfahren ist komplex, zeitintensiv und an zahlreiche formale Voraussetzungen geknüpft. Eine frühzeitige und fachkundige Begleitung ist daher für Praxisabgeber und -übernehmer gleichermaßen wichtig.

Der Zulassungsausschuss spielt dabei eine entscheidende Rolle: Er genehmigt die Nachbesetzung, prüft die Voraussetzungen und entscheidet darüber, wer den Versorgungsauftrag übernehmen darf. Ein frühzeitiger Austausch kann Verzögerungen verhindern und schafft Planungssicherheit.

Wann ist eine Nachbesetzung erforderlich?

In vielen Fachgebieten besteht eine sogenannte Überversorgung. In diesen gesperrten Versorgungsbereichen kann ein Vertragsarztsitz nur über das reguläre Nachbesetzungsverfahren übertragen werden.

Das bedeutet:

  • Der abzubauende Sitz wird zur Nachbesetzung ausgeschrieben.
  • Der Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerberinnen und Bewerbern aus.
  • Die Entscheidung kann mehrere Monate dauern.

Für Praxisübernehmer ist das Verfahren häufig die größte zeitliche Unbekannte. Für Praxisabgeber bedeutet es, dass die Übertragung erst mit einer positiven Entscheidung planbar wird.

Besonderheit: Verkauf an ein MVZ

Beim Verkauf einer Praxis an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) entfällt das klassische Nachbesetzungsverfahren.

Der Ablauf ist hier ein anderer:

  • Der abgebende Arzt verzichtet zugunsten einer Anstellung im MVZ auf seinen Versorgungsauftrag.
  • Der Versorgungsauftrag wird auf das MVZ übertragen.
  • Der Abgeber verpflichtet sich, mindestens drei Jahre im MVZ tätig zu sein.

Diese Variante ermöglicht zwar eine zügigere Übernahme, erfordert jedoch eine sorgfältige vertragliche Gestaltung – insbesondere des neuen Anstellungsvertrags. Für viele, die bislang freiberuflich tätig waren, ist diese Form der Weiterarbeit eine große Umstellung.

Zeitlicher Ablauf und typische Dauer

Das klassische Nachbesetzungsverfahren kann mehrere Monate dauern, da:

  • der Sitz zwingend ausgeschrieben wird,
  • Bewerbungsfristen einzuhalten sind,
  • der Zulassungsausschuss nur in bestimmten, fest terminiertem Abstand tagt.

In dieser Zeit müssen Abgeber und Übernehmer eng abgestimmt zusammenarbeiten, um finanzielle und organisatorische Unsicherheiten zu vermeiden.

Wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Nachbesetzung

1. Vorbereitung der Praxisunterlagen
Der Abgeber sollte frühzeitig alle relevanten Verträge aktualisieren (Arbeitsverträge, Mietvertrag etc.), da diese im Zuge der Übernahme eine wichtige Rolle spielen.

2. Einbindung des Zulassungsausschusses
Frühzeitige Absprachen helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

3. Bedeutung des Anstellungsvertrags bei MVZ-Verkäufen
Hier werden die nächsten drei Berufsjahre des Abgebers geregelt – ein zentraler Punkt, der oft unterschätzt wird.

4. Abstimmung zwischen Praxiskaufvertrag und Nachbesetzungsbeschluss
Die Übertragung wird erst wirksam, wenn sowohl der Kaufvertrag erfüllt als auch der Beschluss des Zulassungsausschusses vorliegt.


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