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Praxiskaufvertrag

Der Praxiskaufvertrag ist das zentrale Dokument jeder Praxisübernahme. Da Praxen überwiegend im Wege eines Asset Deals übertragen werden, muss präzise festgelegt werden, welche Wirtschaftsgüter übergehen, welche Bedingungen für die Übergabe erfüllt sein müssen und welche Haftungsregelungen gelten. Musterverträge „von der Stange“ reichen hierfür nicht aus – zu groß sind die Besonderheiten im Vertragsarztrecht, den Genehmigungsverfahren und der Praxisorganisation. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung schützt vor späteren Auseinandersetzungen und bildet die Grundlage für einen reibungslosen Übergang.

Zentrale Inhalte des Praxiskaufvertrags
  • Kaufgegenstand: Präzise Festlegung, welche Wirtschaftsgüter übergehen (Inventar, Geräte, Praxissoftware, Patientenakten im zulässigen Rahmen, Goodwill).
  • Kaufpreis & Zahlungsmodalitäten: Transparente Bestimmung des Kaufpreises, ggf. gekoppelt an Bewertungsverfahren und Investitionsbedarf.
  • Haftungsabgrenzung: Klare Zuweisung der Verantwortung für Altschulden, Altverträge, Steuern und Risiken bis zum Übergabestichtag.
  • Vollzugsbedingungen: Typische Bedingungen sind die vertragsärztliche Genehmigung der Nachbesetzung und die Kaufpreiszahlung.
  • Mietvertrag: Notwendige Regelungen zum Fortbestand des Mietverhältnisses, da eine Praxis ohne gesicherte Räumlichkeiten nicht fortgeführt werden kann.
Übergangsphase zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe
  • Einfluss- und Mitwirkungsrechte des Übernehmers: Der Übernehmer benötigt Mitspracherechte für wesentliche Entscheidungen, die der Abgeber zwischen Unterzeichnung und Übergabe trifft.
  • Regelungen für besondere Fallkonstellationen: Was passiert bei Tod des Abgebers oder Übernehmers? Wie wird mit unabwendbaren Störungen umgegangen?
  • Absicherung des Kaufpreises: Notwendig insbesondere bei hohen Kaufpreisen – etwa wenn der Übernehmer zwar die Nachbesetzung erhält, aber die Finanzierung nicht bereitsteht.
  • Fortführung der Praxis: Ordnung der Verantwortlichkeiten bis zum Stichtag, inklusive Personalführung und laufender Verträge.
Vertragliche Besonderheiten im Praxisverkauf
  • Vertragsarztrechtliche Vorgaben: Einbindung des Zulassungsausschusses, Bindung an die Nachbesetzungsentscheidung, Besonderheiten bei MVZ-Übernahmen.
  • Berücksichtigung des Betriebsübergangs (§ 613a BGB): Prüfung der Fortführung der bestehenden Arbeitsverhältnisse und Gestaltung der Informationspflichten.
  • Regelungen zu Patienteninformationen: In welchem Rahmen sind Übergaben von Patientenakten möglich? Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gelten?
  • Detailtiefe statt Musterformulare: Da Praxen sich stark unterscheiden, bilden Standardverträge die notwendige Komplexität nicht ab.

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