Praxisbewertung
Die Bewertung einer Arztpraxis ist ein zentraler Bestandteil jeder Praxisübernahme. Sie bildet die Grundlage für die Kaufpreisfindung und verbindet wirtschaftliche Kennzahlen mit den Besonderheiten der vertragsärztlichen Versorgung. Häufig unterscheiden sich die Vorstellungen von Praxisabgeber und -übernehmer erheblich – umso wichtiger ist eine objektive, nachvollziehbare und methodisch saubere Bewertung. Neben dem bisherigen Praxisgewinn fließen dabei auch die zukünftige Entwicklung, Standortfaktoren und notwendige Investitionen in die Praxis ein.
Ein professionelles Bewertungsverfahren – etwa durch die KV/KZV, Steuerberater oder unabhängige Gutachter – schafft eine belastbare Grundlage für Verhandlungen und minimiert das Risiko späterer Auseinandersetzungen.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen standardisierte Verfahren zur Praxisbewertung, die u. a. den nachhaltigen Praxisertrag, die Übertragbarkeit des Patientenstamms und notwendige Investitionen berücksichtigen.
Quelle: KBV – Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen: https://api.aerzteblatt.de/pdf/105/51/a2778.pdf - Beim Ertragswertverfahren wird der zukünftige wirtschaftliche Erfolg der Praxis bewertet. Grundlage sind u. a. historische Gewinne, Marktumfeld und individuelle Risiken.
- Das Substanzwertverfahren bewertet die materiellen Werte der Praxis wie Geräte, Einrichtung und IT – allerdings immer separat vom ideellen Wert (Goodwill).
- Historische und erwartete Ertragslage (Umsatz, Kostenstruktur, KV-Honorare).
- Patientenstamm und dessen Übertragbarkeit.
- Standort, Konkurrenzsituation und regionale Versorgungslage.
- Zustand des Inventars und anstehende Investitionen.
- Besondere Spezialisierungen oder Zusatzleistungen (IGeL, OP-Strukturen).
- Auswirkungen geplanter Reformen oder Honoraranpassungen.
Diese Faktoren bestimmen maßgeblich die Spanne des Goodwills und müssen im Rahmen einer fairen Bewertung transparent offengelegt werden.
Der Praxiswert bildet die Grundlage für den Kaufpreis.
Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:
- frühere Gewinne und aktuelle wirtschaftliche Lage
- zukünftige Praxisaussichten
- notwendige Investitionen
- Substanz- und ideelle Werte (Patientenstamm, Standort etc.)
Mögliche Gutachter:
- KV/KZV
- Steuerberater
- externe professionelle Gutachter
Ein objektivierbares Gutachten erleichtert faire Verhandlungen und beugt Streitigkeiten vor.