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21. Januar 2025

Die Elektronische Patientenakte (ePA): Ein Meilenstein für das deutsche Gesundheitssystem?

Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen grundlegend. Ein zentraler Schritt in dieser Entwicklung ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Ziel ist es, medizinische Informationen zentral zu bündeln, Abläufe zu vereinfachen und die Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern effizienter zu gestalten.

Die Elektronische Patientenakte (ePA): Ein Meilenstein für das deutsche Gesundheitssystem?

Doch was bedeutet das für die Patientenversorgung in der Praxis? Welche Herausforderungen bringt die ePA mit sich – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre? Und wie kann sie unser Verständnis von moderner Gesundheitsversorgung nachhaltig verändern?

Elektronische Patientenakte: Definition und Zielsetzung

Die ePA ist eine digitale Plattform, die medizinische Daten zentral speichert. Ihr Ziel ist es, die Patientenversorgung effizienter und transparenter zu gestalten. In der ePA können Informationen wie Arztberichte, Medikationspläne, Laborergebnisse und Impfungen an einem zentralen Ort hinterlegt werden.

Seit dem 1. Januar 2021 steht die ePA gesetzlich Versicherten zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Ab Anfang 2025 wird sie jedoch automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet – es sei denn, sie legen aktiv Widerspruch ein. Der Widerspruch kann direkt bei der eigenen Krankenkasse eingelegt werden, entweder online, telefonisch oder schriftlich.

ePA für alle? Ihre Wahlmöglichkeiten im Überblick

Die ePA steht allen gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Verfügung. Auch Kinder und Jugendliche können eine ePA erhalten. Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die Eltern, ob eine Akte eingerichtet wird und verwalten diese entsprechend.

Wer keine ePA möchte, hat die Möglichkeit, der Einrichtung aktiv zu widersprechen. Diese Entscheidung ist freiwillig, und auch ohne ePA bleibt der Zugang zu allen bisherigen medizinischen Leistungen uneingeschränkt bestehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die ePA ihren vollen Nutzen erst dann entfaltet, wenn Versicherte aktiv ihre Gesundheitsdaten hinterlegen oder von Ärzt:innen eintragen lassen. Nur so kann die Plattform ihr Potenzial zur Verbesserung der Patientenversorgung vollständig ausschöpfen.

Datenschutz bei der ePA: Fortschritt oder Risiko?

Die ePA wurde entwickelt, um höchsten Sicherheitsstandards zu genügen. Gesundheitsdaten werden verschlüsselt auf deutschen Servern gespeichert, und der Zugriff erfolgt ausschließlich über die geschützte Telematikinfrastruktur (TI). Diese Infrastruktur ist speziell für das Gesundheitswesen konzipiert und soll unbefugten Zugriff verhindern.

Trotzdem bleibt Datenschutz ein zentrales Thema. Ende 2024 wurden Schwachstellen aufgedeckt, die potenziell Zugriffe durch gefälschte Karten oder Geräte ermöglichten. Infolgedessen wurden umfassende Maßnahmen ergriffen, darunter verbesserte Verschlüsselungsverfahren und strengere Zugangskontrollen.

Neben der technischen Sicherheit ist auch der sorgfältige Umgang mit Zugängen und Daten entscheidend. Dies betrifft nicht nur Arztpraxen und Krankenhäuser, sondern auch die Versicherten selbst. Wer die ePA nutzt, sollte beispielsweise sicherstellen, dass Geräte wie Smartphones oder Computer ausreichend geschützt sind.

Obwohl keine IT-Infrastruktur absolut sicher ist, zeigt die ePA, dass der Datenschutz in Deutschland hohe Priorität genießt. Mit kontinuierlichen Verbesserungen und einer engen Überwachung der Systeme wird das Risiko weiter minimiert.

Welche Inhalte können in die ePA – und wie nutzen Sie sie?

Die ePA dient als digitaler Speicher für Gesundheitsdaten, wie z.B.:Befundberichte, Arztbriefe, Laborergebnisse, Medikationspläne, Impfungen usw.

Der Zugriff erfolgt über ePA-Apps, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden. Ab Mitte 2025 soll auch die Nutzung über einen Desktop-Client möglich sein. Versicherte können selbst entscheiden, welche Daten sie speichern und wer darauf zugreifen darf. Ein wesentlicher Vorteil der ePA ist, dass Patienten ihre Gesundheitsdaten aktiv mit verschiedenen Ärzt:innen oder Gesundheitseinrichtungen teilen können. Dies trägt nicht nur zur besseren Versorgung bei, sondern kann auch Doppeluntersuchungen vermeiden und Behandlungsprozesse effizienter gestalten.

Fazit

Die Einführung der ePA ist ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens – und bringt zugleich neue Herausforderungen für Versicherte mit sich. Insbesondere Fragen rund um den Datenschutz, die richtige Handhabung von Zugriffsrechten und die Speicherung sensibler Gesundheitsdaten werfen Unsicherheiten auf. Was passiert, wenn Daten falsch genutzt werden? Wie stelle ich sicher, dass meine Privatsphäre geschützt bleibt? Und welche Informationen sollten überhaupt in der ePA hinterlegt werden?

Die ePA bietet zwar zahlreiche Vorteile, wie eine verbesserte Behandlungskoordination und mehr Transparenz, doch technische und rechtliche Risiken dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Unsachgemäßer Umgang mit Zugängen, unzureichend gesicherte Geräte oder auch fehlende Kenntnisse über Ihre Rechte als Versicherter können zu Problemen führen.

Sollten Sie also Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte haben, sprechen Sie uns an.

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