Die Übernahme einer Praxis gemäß § 613a BGB umfasst nicht nur die Infrastruktur, sondern auch das bestehende Personal zu unveränderten Konditionen. Diese Situation birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für den neuen Inhaber und das Team.
Für den neuen Inhaber bietet ein eingespieltes Team klare Vorteile: Die Kontinuität in der Patientenversorgung bleibt gewährleistet, und das wertvolle Fachwissen kann nahtlos übernommen werden.
Allerdings müssen auch Herausforderungen bewältigt werden, wie die Anpassung an einen neuen Chef und die Berücksichtigung bestehender Verträge und Arbeitsbedingungen, die Einschränkungen mit sich bringen können. Eine offene Kommunikation und sorgfältige Integration sind daher entscheidend, um ein harmonisches Arbeitsumfeld zu fördern.
Mitarbeiter haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, was eine strukturierte Vorgehensweise erfordert. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und ist an eine Frist gebunden, um eine faire und transparente Übergangsphase zu gewährleisten, trotz der potenziellen Unsicherheiten und Personalwechsel.
Insgesamt bietet die Praxisübernahme Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Stabilität für sowohl das bestehende Personal als auch den neuen Inhaber, vorausgesetzt, rechtliche, organisatorische und zwischenmenschliche Aspekte werden gleichermaßen berücksichtigt.
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