Als Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im Medizin- und Wirtschaftsrecht ist es für uns unerlässlich, sich regelmäßig fortzubilden und stetig im Austausch mit Kollegen zu sein, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzeslage zu sein. Im Deutschen Anwaltverein (DAV) sind bereits ca. 62.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammengeschlossen, um für die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen zu kämpfen und fachliche Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Aus diesem Grund sind auch wir, seit vielen Jahren Mietglied des Deutschen Anwaltsvereins, der als Berufsverband für Rechtsanwälte in Deutschland fungiert.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V. wurde 1871 in Bamberg gegründet und dient der Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft. Zweck des Vereins ist die Wahrung und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltsnotariats. Durch die Stärkung des Anwaltsberufs will der Verein einen Beitrag zur Festigung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung leisten und dabei insbesondere zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten beitragen. Neben diesen grundlegenden Aufgaben widmet sich der DAV über die Deutsche Anwaltakademie der Fort- und Weiterbildung der Anwaltschaft. Der DAV steht für Recht, Freiheit und Demokratie und ist das größte Anwaltsnetzwerk. Er fördert nicht nur den Nachwuchs, sondern unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen unternehmerischen organisatorischen und persönlichen Fragen.
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