Deutscher Anwaltverein: Unsere Tätigkeit in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Als Kanzlei für Medizin und Wirtschaft ist es für uns selbstverständlich, an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen, uns fachspezifisch mit Kollegen auszutauschen und uns in ein fachliches Netzwerk einzubringen. Aus diesem Grund sind wir seit vielen Jahren Mitglied des Deutschen Anwaltvereins, der als Berufsverband für Rechtsanwälte in Deutschland fungiert und engagieren uns in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.
Was sind die Arbeitsgemeinschaften des DAV?
In den Arbeitsgemeinschaften des DAV schließen sich Kollegen aus einem bestimmten Fachgebiet wie dem Erbrecht, dem Familienrecht, dem IT-Recht, dem Sportrecht und vielem mehr, zusammen. Ziel ist es, den Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft Informationen, Fortbildungsmöglichkeiten sowie ein fachliches Netzwerk anzubieten. Die Leitung übernehmen ehrenamtliche Fachkollegen, die von der DAV-Geschäftsführung unterstützt werden. Die Angebote der Arbeitsgemeinschaften sind unterschiedlich und reichen von Jahrestagungen über eigene Fachmedien bis hin zu Kooperationen. Als Fachanwälte für Medizinrecht sind wir Teil der Arbeitsgemeinschaft „Medizinrecht“.
Was macht die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht?
Im Jahr 1998 wurde die Arbeitsgemeinschaft „Medizinrecht“ gegründet und umfasst als größte medizinrechtliche Vereinigung in Deutschland, mehr als 1.700 Mitglieder. Der Schwerpunkt gilt dem besonderen Interesse am Medizinrecht und lädt, neben bereits im Medizinrecht tätigen Rechtsanwälten auch jene ein, die in Zukunft in dem Fachgebiet tätig werden wollen. Die Arbeitsgemeinschaft dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch von Rechtsanwälten, deren besonderes Interesse dem Medizinrecht gilt.
Jedes Jahr organisiert die Arbeitsgemeinschaft „Medizinrecht“ eine Frühjahrs- und Herbsttagung, sowie einmal jährlich eine große Mitgliederversammlung. Ergänzend wird ein umfangreiches Fortbildungsprogramm angeboten, auf dessen Seminare wir, von ALBUS LEGAL ,für unsere kontinuierliche Weiterbildung gerne zurückgreifen, um für unsere Mandanten immer auf dem aktuellen Stand des Medizinrechts zu sein.
Die Arbeitsgemeinschaft „Medizinrecht“ gliedert sich wiederum in weitere Arbeitsgruppen, die nach den Rechtsgebieten Arzneimittel-, Medizinprodukterecht, Arzthaftungsrecht, Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Leistungs-und Vergütungsrecht sowie Krankenhausrecht aufgeteilt ist und die rechtsgebietsspezifischen Fortbildungsveranstaltungen durchführen. Schriftliche Informationen werden über die sechsmal jährlich erscheinende Zeitschrift für Medizin- und Gesundheitsrecht (ZMGR) kommuniziert. Über ein umfassendes Mitgliederverzeichnis ist es möglich, schnell mit Fachkollegen in Verbindung zu treten und auf deren spezielle Expertise für komplexe Fälle zurückzugreifen.