Herr Burghardt ist vor allem auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Zu seinen Mandanten gehören Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Pflegeunternehmen, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde und Medizinproduktehersteller.
Als Fachanwalt für Medizinrecht betreut Herr Burghardt seine Mandanten von der Gründungs- und Wachstumsphase bis hin zum Verkauf ihrer Unternehmen und Praxen. Er konzipiert komplexe Umstrukturierungsmaßnahmen und übernimmt deren Umsetzung. Bei Honorarregressen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder in berufsrechtlichen Auseinandersetzungen übernimmt Herr Burghardt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Verfahrens- und Prozessführung.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Unternehmens- und Praxisübernahmen . Bei Bedarf werden externe spezialisierte Kooperationspartner mit einbezogen (bspw. Steuerberater), um ein für den Mandanten bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Burghardt insbesondere auf die Konzeption kollektivarbeitsrechtlicher Strukturen spezialisiert. Diese umfassen die Ausgestaltung von tariflichen und betrieblichen Regelungen, wie Vergütungsmodelle und sonstigen arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, aber auch die Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen. Herr Burghardt unterstützt Arbeitgeber bei der Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften und bringt dabei gewinnbringend seine langjährige Erfahrung als Personalleiter eines großen medizinischen Unternehmens mit ein. Zudem übernimmt Herr Burghardt die Lösung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und die gerichtliche Prozessführung.
Mit seiner Erfahrung als externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter bei zahlreichen Unternehmen ist Herr Burghardt kompetenter Ansprechpartner bei der Ausgestaltung von unternehmensinternen Compliancemanagementsystemen (CMS) oder Fragen rund um den Mitarbeiter- und Patientendatenschutz.
Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord)
Herr Burghardt ist vor allem auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig. Zu seinen Mandanten gehören Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Pflegeunternehmen, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde und Medizinproduktehersteller.
Als Fachanwalt für Medizinrecht betreut Herr Burghardt seine Mandanten von der Gründungs- und Wachstumsphase bis hin zum Verkauf ihrer Unternehmen und Praxen. Er konzipiert komplexe Umstrukturierungsmaßnahmen und übernimmt deren Umsetzung. Bei Honorarregressen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder in berufsrechtlichen Auseinandersetzungen übernimmt Herr Burghardt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Verfahrens- und Prozessführung.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Unternehmens- und Praxisübernahmen . Bei Bedarf werden externe spezialisierte Kooperationspartner mit einbezogen (bspw. Steuerberater), um ein für den Mandanten bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Burghardt insbesondere auf die Konzeption kollektivarbeitsrechtlicher Strukturen spezialisiert. Diese umfassen die Ausgestaltung von tariflichen und betrieblichen Regelungen, wie Vergütungsmodelle und sonstigen arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, aber auch die Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen. Herr Burghardt unterstützt Arbeitgeber bei der Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften und bringt dabei gewinnbringend seine langjährige Erfahrung als Personalleiter eines großen medizinischen Unternehmens mit ein. Zudem übernimmt Herr Burghardt die Lösung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und die gerichtliche Prozessführung.
Mit seiner Erfahrung als externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragter bei zahlreichen Unternehmen ist Herr Burghardt kompetenter Ansprechpartner bei der Ausgestaltung von unternehmensinternen Compliancemanagementsystemen (CMS) oder Fragen rund um den Mitarbeiter- und Patientendatenschutz.
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